Dieses wurde im Rahmen der ADTG-Arbeitsgruppe «Wirtschaftliche Anreize» von der von Peter Wehrheim (Swiss Medtech) geleiteten Subgruppe erarbeitet. Wir bedanken uns für die professionelle Arbeit. Den Link zum kompletten Positionspapier finden Sie am Ende dieses Ausschnitts:
Unsere Position
Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern Behörden und Politik auf, im Einklang mit der → bundesrätlichen Strategie «Gesundheit2030» in der Schweiz schnellstmöglich ein eigenständiges Vergütungsmodell für digitale Gesundheitsanwendungen zu schaffen, um diese allen Patientinnen und Patienten zügig zugänglich zu machen.
Dieses Vergütungsmodell soll standardisierte Kriterien definieren und die Kosten für Technologie und Leistungen von Gesundheitsfachpersonen sachgerecht abbilden. Es soll ein transparentes Verfahren für einen raschen Zugang zur Vergütung durch die Sozialversicherung definiert werden.
Das Modell kann sich an der deutschen Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGA-V) sowie am daran angelehnten französischen Vergütungsmodell PECAN (prise en charge anticipée des dispositifs médicaux numériques) orientieren. Es soll dabei auf bereits vorliegenden Zertifizierungen aufbauen. Das Verfahren soll zudem den besonderen Eigenschaften digitaler Anwendungen Rechnung tragen. Dies betrifft u. a. die Erfüllung der Anforderungen an Sicherheit,
Qualität, Datenschutz und Datensicherheit: Positive Versorgungseffekte (pVE: medizinischer Nutzen (WZW 1) oder patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen in der Versorgung) sollen für den Entscheid berücksichtigt werden, ob eine Anwendung temporär, definitiv oder aber nicht vergütet wird. Ebenso muss im Falle einer temporären Vergütung nach einer definierten Frist die neu gewonnene Evidenz nach denselben Kriterien beurteilt und entschieden werden, ob die temporäre Vergütung in eine definitive überführt oder aber eingestellt wird.
Tarife sollen durch die Tarifpartner und Hersteller zeitlich befristet verhandelt werden. Bei Uneinigkeit soll eine unabhängige dritte Instanz einen Schiedsentscheid fällen, um Blockaden zu vermeiden.
Das Modell soll sich nicht wie in der DiGA-V definiert auf die reine Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten oder auf die Anwendung von Technologien niedriger Risikoklassen beschränken. Wie bereits in PECAN umgesetzt, sollen auch primär von Gesundheitsfachpersonen an Patientinnen oder Patienten eingesetzte Anwendungen sowie Technologien höherer Risikoklassen darin abgebildet werden. Gerade Letztere bergen ein hohes Potenzial zur Qualitätsverbesserung und Kostenreduktion.
Das Positionspapier «Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen in der Schweiz» können Sie hier → als PDF-Dokument abspeichern.
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